Art und Weise der Honorarbestimmung
Das Honorar für rechtliche Dienstleistungen wird auf Grund einer Vereinbarung mit dem Klienten in Rechnung gestellt. Das Honorar kann in Form
- des Stundensatzes (die Höhe des Stundensatzes hängt insbesondere von der Komplexität der Sache, dem vorausgesetzten Zeitaufwand und der Sprache, in welcher die rechtliche Dienstleistung erbracht wird oder in welcher die relevanten Dokumente ausgefertigt sind, ab);
- einer Pauschale (z. B. im Falle einer Anwaltsverwahrung);
- einer monatlichen Pauschale (z. B. bei Eintreibung von Forderungen);
- eines Anteils an erzielter Leistung (z. B. bei spezifischen Gerichtsstreiten);
oder abhängig von den Umständen des einzelnen Falles festgelegt werden.
In dem vereinbarten Honorar sind nicht enthalten
- Barausgaben wie etwa Verwaltungs- und Gerichtsgebühren, notarielle Gebühren, Reisekosten, Kosten der Übersetzungen, Kosten für Sachverständigengutachten (Barausgaben, sofern sie durch unsere Kanzlei bezahlt werden, werden dem Klienten in Rechnung gestellt)
- sonstige Ausgaben wie z. B. Druckkosten, Kopierkosten, Telefongebühren, Porto (diese Kosten sind in der Regel in einer Pauschale in vereinbarter Höhe enthalten).
Zu dem Honorar für rechtliche Dienstleistungen wird die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzugerechnet (aktuell 21 %).
Kostenersatz im Gerichtsverfahren
Der obsiegenden Partei wird in der Regel der Anspruch auf Kostenersatz gegenüber der unterliegenden Partei eingeräumt. Sofern die obsiegende Partei durch einen Rechtsanwalt vertreten wird, gehört zu dem Kostenersatz auch das Honorar für die Rechtsanwaltsvertretung in einer durch eine Rechtsvorschrift festgelegten Höhe.
Außergerichtliche Verbraucherstreitbeilegung
Für außergerichtliche Verbraucherstreitbeilegung von Streitigkeiten zwischen Rechtsanwalt und Verbraucher ist die Tschechische Rechtsanwaltskammer zuständig. Weiterführende Informationen finden Sie hier.